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Charta der Vereinten Nationen ArtikelDie Charta der Vereinten Nationen ist die Verfassung der Vereinten Nationen (UNO). Sie wurde in San Francisco am 26.06 1945 durch die 50 Gründungsmitglieder unterzeichnet. Sie trat am 24.10 1945 in Kraft, nach dem sie von den damals fünf dauerhaften Mitgliedern des Sicherheitsrates (Frankreich, Sowjetunion, Republik China (Taiwan), Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten) und der Mehrheit der anderen Unterzeichner bestätigt worden war.
| Basisdaten
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| Kurztitel: | UN-Charta
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| Voller Titel: | Charta der Vereinten Nationen
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| Typ: | Völkerrechtlicher Vertrag
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| Rechtsmaterie: | Völkerrecht
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| Gültigkeitsbereich: | Vertragsstaaten
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| Vertragsstaaten: | 191
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| Abkürzung: | UN-Ch.
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| UNTS : | Bd. XV (1945), S. 143
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| Verkündung / Inkrafttreten: | 26. Juni 1945 / 24. Oktober 1945
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| Beitritt Deutschland: | 6. Juni 1973 (BGBl. II 1973, S. 430)
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| Beitritt Österreich: | 14. Dezember 1955
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| Beitritt Schweiz: | 10. September 2002 (BGBl. II 2003, S. 208)
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| Aktuelle Fassung: | 28. August 1980 (BGBl. II 1980, S. 1252)
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Die Charta bindet als völkerrechtlicher Vertrag alle Mitglieder aufgrund internationalen Rechts. Änderungen der Charta erfordern eine 2/3-Mehrheit, darunter die Zustimmung der fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates.
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- Kapitel: Absichte und Grundsätze der Vereinten Nationen (Art. 1, 2)
- Kapitel: Mitgliedschaft (Art. 3-6)
- Kapitel: Organe (Art. 7, 8)
- Kapitel: Die Generalversammlung (Art. 9-22)
- Kapitel: Der Sicherheitsrat (Art. 23-32)
- Kapitel: Die friedliche Beilegung von Streitigkeiten (Art. 33-38)
- Kapitel: Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen (Art. 39-51)
- Kapitel: Regionale Abmachungen (Art. 52-54)
- Kapitel: Internationale Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiet (Art. 55-60)
- Kapitel: Der Wirtschafts- und Sozialrat (Art. 61-72)
- Kapitel: Erklärung über Hoheitsgebiete ohne Selbstregierung (Art. 73, 74)
- Kapitel: Das internationale Treuhandsystem (Art. 75-85)
- Kapitel: Der Treuhandrat (Art. 86-91)
- Kapitel: Der Internationale Gerichtshof (Art. 92-96)
- Kapitel: Das Sekretariat (Art. 97-101)
- Kapitel: Verschiedenes (Art. 102-105)
- Kapitel: Übergangsbestimmungen betreffend die Sicherheit (Art. 106, 107)
- Kapitel: Änderungen (Art. 108, 109)
- Kapitel: Ratifizierung und Unterzeichnung (Art. 110, 111)
Buch-Tipp: Die Charta der Vereinten Nationen und das Statut des Internationalen Gerichtshofs. Kompakt und informativ Jedem, der einen schnellen Überblick über die Aufgaben, Institutionen und Abläufe innerhalb der VN bekommen möchte, sei dieses Buch wärmstens empfohlen. Es ist sowohl als Einstiegsliteratur, wie auch als kleines Nachschlagewerk geeignet, behandelt aufgrund seines kleinen Umfangs die meisten Aspekte... |
Deutschland, Österreich und die Schweiz | |
Österreich trat bereits 1955 kurz nach der Erlangung der Souveränität der UNO bei. Den beiden deutschen Staaten war der Beitritt bis in den Herbst 1973 vorbehalten. Der Beitritt wurde zeitgleich vollzogen. Die Schweiz trat 2002 den Vereinten Nationen bei, gab aber zugleich eine Neutralitätserklärung mit Unterzeichnung der UN-Charta ab.
Siehe auch: Portal Vereinte Nationen
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